Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis: Neue Rechtsprechung und Auswirkungen des KCanG
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht informiere ich Sie über die aktuellen Entwicklungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit Cannabis. Die jüngste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) und das neue Cannabisgesetz (KCanG) haben weitreichende Auswirkungen für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr.
Kurzüberblick
- BayVGH bestätigt Fahrerlaubnisentzug trotz neuer Cannabis-Gesetzgebung
- KCanG hat keine rückwirkende Geltung für abgeschlossene Verfahren
- THC-Grenzwerte und regelmäßiger Konsum bleiben kritische Faktoren
BayVGH-Entscheidung: Fahrerlaubnisentzug trotz KCanG
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 31.10.2024 (Az. 11 ZB 24.1246) einen Fall behandelt, bei dem einem Autofahrer die Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums entzogen wurde. Der Betroffene argumentierte, dass das seit April 2024 geltende Cannabisgesetz (KCanG) berücksichtigt werden müsse.
Kernpunkte der Entscheidung:
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist die letzte Behördenentscheidung
- Keine rückwirkende Geltung des KCanG für bereits abgeschlossene Verfahren
- Regelmäßiger Cannabiskonsum bleibt Grund für Fahreignungszweifel
Fazit: Vorsicht trotz Legalisierung
Die Entscheidung des BayVGH unterstreicht: Trotz der Lockerungen im Cannabisrecht bleibt die Rechtsprechung zur Fahreignung streng. Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr sind weiterhin strikt zu trennen, um den Führerschein nicht zu gefährden.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation bezüglich Entziehung der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit Cannabis. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung.